Kosten und Ablauf
Kostenübernahme
In meiner Praxis kann ich mit Selbstzahler*innen, Privatversicherten und Beihilfeberechtigten abrechnen. Gesetzlich Versicherten biete ich das Kostenerstattungsverfahren an.
Option 1: Selbstzahler:innen
- 167,58 €/50-minütige Sitzung
- Selbst bezahlte Psychotherapie bietet maximale Flexibilität und Anonymität
- Anzahl und Dauer der Sitzungen richten sich nach Absprache zwischen Klient*in und Therapeutin
- Rechnungen werden direkt an Sie gestellt
- Geringster bürokratischer Aufwand
Möchten Sie die Kosten für die Psychotherapie selber tragen (z.B. um eine Diagnose im Krankenkassensystem zu umgehen), können Sie selbstverständlich als Selbstzahler:in in die Behandlung kommen. In diesem Fall spielen Formalitäten für Sie keine Rolle. Sie haben dann die Freiheit, die Therapie unabhängig von den Richtlinien Ihrer Krankenkasse zu organisieren. Zwischen Ihnen und mir werden alle notwendigen Vereinbarungen lediglich in einem Behandlungsvertrag geregelt. Die Therapiesitzungen werden von mir ebenfalls nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ/GOP) mit dem 3,5-fachen Satz abgerechnet.
Option 2: Psychotherapie für privat Versicherte und Beihilfeberechtigte
- Rechnungen bei Ihrem Kostenträger einreichen
- 5 Sitzungen werden zu Beginn i. d. R. ohne Antrag übernommen
- Mögliche Anzahl weiterer Sitzungen richten sich nach den Bedingungen Ihres Kostenträgers
- 50-minütige, wöchentliche Sitzungen
- Bitte kontaktieren Sie parallel Ihren Kostenträger für eventuell nötige Unterlagen und erkundigen Sie sich nach möglichem Umfang.
Die Kosten einer Psychotherapie werden in der Regel problemlos übernommen. Es ist ratsam, vor Beginn der Therapie Kontakt mit Ihrer Krankenkasse und/oder Beihilfestelle aufzunehmen, um zu klären, wie die Leistungen für Psychotherapie in Ihrem Versicherungsvertrag geregelt sind. Seit dem 01.07.2024 gelten neue Abrechnungsempfehlungen, nach denen ich mich richte und die von allen privaten Krankenkassen und Beihilfestellen anerkannt werden. Das Honorar für Psychotherapie für Privat- und Beihilfeversicherte richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeut*innen (GOP/GOÄ) und beträgt in meiner Praxis 134,06 € bis 167,58 € pro 50-minütiger Therapiesitzung (je nach Sprechstunde, Probatorik und Therapiestunde; nach GOP, 2,3-facher Satz)
Option 3: Kostenerstattungsverfahren für GKV
Als Psychotherapeutin in Privatpraxis verfüge ich nicht über einen Kassensitz und kann Sie daher nur im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens behandeln.
Sollten Sie gesetzlich versichert sein und eine Psychotherapie über das Kostenerstattungsverfahren beantragen wollen, prüfen Sie bitte vorab, ob Ihre Krankenkasse die Kosten hierfür übernimmt.
Liegt ein sogenanntes „Systemversagen“ vor, heißt, dass Sie nicht in absehbarer und zumutbarer Wartezeit einen Therapieplatz bei einer kassenärztlichen Psychotherapeut:in in Aussicht haben, können auch Privatpraxen mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Dies ist im Sozialgesetzbuch (SGB§13) geregelt. Hierzu muss d. Therapeut:in über eine Approbation als Erwachsenen Psychotherapeut:in, einen Fachkundenachweis sowie einen Eintrag im Psychotherapeutenregister der Kassenärztlichen Vereinigung verfügen.
Ablauf Kostenerstattung
Idealerweise nehmen Sie vorab Kontakt zu mir auf und vereinbaren einen Termin zum Erstgespräch. Bei diesem können wir klären, ob eine Psychotherapie im Kostenerstattungsverfahren für Sie in Frage kommt und offene Fragen klären. Ich gebe ich Ihnen alle Unterlagen mit, die Sie für den Antrag bei Ihrer Kasse benötigen. Wichtig: Das Erstgespräch findet statt, bevor die Kosten für die Gespräche von der Kasse übernommen worden sind. Die Kostenberechnung orientiert sich am 2,3- fachen Satz, analog der GOP- Ziffer 812 und beträgt 134,06 €.
Sie müssen nun Folgendes erledigen:
1. Psychotherapeutische Sprechstunde besuchen: Formular PTV11
Therapeuten mit Kassensitz müssen seit April 2017 eine sog. Sprechstunde anbieten. Einen Termin erhalten Sie über die Telefonhotline der KV-Berlin Tel: 116117. Bei diesem 50 minütigen Termin berichten Sie Ihre Beschwerden. Sollte der Therapeut keinen Therapieplatz frei haben (was meist der Fall ist), stellt er Ihnen ein Formular, das PTV11 aus. Aus diesem geht hervor, was Sie für Symptome und Beschwerden haben und warum eine Psychotherapie dringend ist. Dringend heißt, dass Sie nicht mehr als drei Monate warten sollten. Notieren Sie sich ebenfalls, dass Sie über die Telefonhotline der KV-Berlin keinen freien Therapieplatz vermittelt bekommen haben.
2. Hausarzt oder Psychiater/Neurologe: Konsiliarbericht und Dringlichkeitsbescheinigung
Dieser wird von Ihrer Hausärzt:in, Ihrer Psychiater:in oder einem anderem Facharzt ausgestellt. Für den Antrag muss nun auch der Arzt / die Ärztin Ihre Beschwerden berichten und eine Psychotherapie als dringlich einschätzen.
3. Protokoll der vergeblichen Suche nach einem Therapeuten mit Kassensitz
Absageliste von mindestens 20 Therapeut:innen mit Kassensitz, d.h. Datum und Art der Anfrage (Telefon, E-Mail, etc., Rückmeldungen oder Wartezeiten auf einen Therapieplatz). Als Absage gilt auch die Rückmeldung eines/er KassentherapeutIn, dass die Wartezeit auf einen Therapieplatz mehr als drei Monate beträgt. Ihre Anfragen bei den Kassentherapeuten kann telefonisch oder per Mail erfolgen. Die TK möchte sogar 30 Absagen dokumentiert haben.
Wenn mir alle nötigen Unterlagen vorliegen, reiche ich diese zusammen mit meinen fachlichen Nachweisen und einer Begründung der Therapie aus meiner Sicht an die Kasse weiter. Folgt eine schriftliche Bewilligung der Übernahme der Kosten für die Probatorik der Krankenkasse, können die fünf probatorischen Sitzungen beginnen. Im Anschluss erfolgt ein Antrag auf die Kostenübernahme für die Therapie. Erfolgt die Bewilligung und die Kostenübernahme seitens der Krankenkasse, kann die Therapie beginnen. Sie findet einmal wöchentlich, an einem von uns gemeinsam bestimmten Wochentag und meist zur selben Zeit statt und dauert 50 Minuten. Sollte es zu einer Ablehnung kommen, ist es möglich, auf Verweis der Gesetzesgrundlage einen schriftlichen Widerspruch einzulegen.
Absage und Ausfallhonorar
Da ich die mit Ihnen vereinbarten Termine fest reserviere, ist im Falle Ihrer Verhinderung eine rechtzeitige Absage, d.h. mindestens zwei Werktage vorher, unbedingt erforderlich (entweder per Email oder Telefon). Für nicht rechtzeitig abgesagte Termine (zwei Werktage, 48h im Voraus, wobei der Samstag nicht als Werktag bewertet wird) berechne ich Ihnen ein Ausfallhonorar (60 % der Leistung). Diese Regelung beruht auf der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes im Sinne eines Vergütungsanspruchs für die Bereitstellung von Leistungen und ist so mit den Berufskammern und der Kassenärztlichen Vereinigung abgestimmt.
Ablauf
Die Dauer einer Psychotherapie richtet sich nach dem konkreten Anliegen. Beantragung, Verlängerung und Beendigung der Therapie sprechen wir gemeinsam ab.
1.) Erstgespräch
Vor jeder psychotherapeutischen Behandlung findet ein Erstgespräch statt. Wir lernen uns kennen und machen uns gemeinsam ein Bild von Ihrer aktuellen Problematik, Ihrem Anliegen und von Ihren Veränderungswünschen.
2.) Probatorik
Wenn der Anlass für eine Psychotherapie gegeben ist, folgen bis zu vier weitere probatorische Sitzungen. In diesen Sitzungen – vor dem eigentlichen Therapiebeginn – werden anamnestische und diagnostische Daten gesammelt und gemeinsam Therapieziele festlegelegt. In diesem Zeitraum bitte ich Sie, auch einen Arzt aufzusuchen. Sinn des Arztbesuchs ist es sicherzustellen, dass körperliche Faktoren einer Psychotherapie nicht entgegenstehen bzw. festzustellen, ob eventuell eine ärztliche Mitbehandlung erforderlich ist.
3.) Behandlung
Der Umfang der Behandlung kann 12 oder 24 Sitzungen (Kurzzeittherapie) oder 60 bis maximal 80 Sitzungen (Langzeittherapie) betragen.
Zu Beginn der Behandlung erarbeiten wir gemeinsam mit Ihnen einen Therapieplan, in dem Ziele festgelegt und Behandlungsschwerpunkte gesetzt werden. Die Therapiesitzungen finden in der Regel wöchentlich statt und dauern 50 Minuten.